Hintergrund

Die Stadt Luxemburg unterstützt seit vielen Jahren aktiv kreative und kulturelle Aktivitäten, die von im Großherzogtum niedergelassenen Kunst- und Kulturschaffenden sowie Vereinen ohne Gewinnzweck und Vereinigungen veranstaltet werden. Die Förderung kann in Form von Zuschüssen oder logistischer Unterstützung erfolgen.

Es ist festzustellen, dass zunehmend Anträge zur Unterstützung einer großen Bandbreite an Kunst- und Kulturprojekten gestellt werden. Um diesem stetig wachsenden Bedarf gerecht zu werden, stellt die Stadt nun ein Antragsformular für Beihilfen bereit, die beantragt werden können, sofern die im Folgenden ausgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

Förderungsberechtigte Personen, Vereine und Projekte

Beihilfen können Vereinen ohne Gewinnzweck oder Einzelpersonen gewährt werden, die in folgenden Bereichen tätig sind:

  • interdisziplinäre kulturelle Aktivität
  • soziokulturelle Aktivität
  • darstellende Künste (Tanz, Theater, Kleinkunst)
  • bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk
  • Zirkus und Street-Art
  • audiovisuelle Produktion, Programmkino
  • Literatur
  • Musik
  • Kulturerbe, Geschichte, volkstümliche Traditionen

Fristen

Projektträger/innen, die eine Beihilfe erhalten möchten, müssen ihren vollständigen Antrag (Formular und erforderliche Unterlagen) mindestens sechs Monate vor Projektbeginn bei der Stadt Luxemburg einreichen.

Die Fristen im Jahr 2026

  • Freitag, 30. Januar (0:00 Uhr)
  • Donnerstag, 30. April (0:00 Uhr)
  • Freitag, 17. Juli (0:00 Uhr)
  • Freitag, 30. Oktober (0:00 Uhr)

Die Fristen im Jahr 2027

  • Freitag, 29. Januar (0:00 Uhr)
  • Freitag, 30. April (0:00 Uhr)
  • Freitag, 16. Juli (0:00 Uhr)
  • Freitag, 29. Oktober (0:00 Uhr)

Die Fristen im Jahr 2028

  • Freitag, 28. Januar (0:00 Uhr)
  • Freitag, 28. April (0:00 Uhr)
  • Freitag, 14. Juli (0:00 Uhr)
  • Freitag, 27. Oktober (0:00 Uhr)

Antragsvoraussetzungen

Die Veranstalter/innen von Kulturprojekten, die bei der Stadt einen Beihilfeantrag einreichen möchten, werden gebeten, hierfür das untenstehende Formular auszufüllen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Anträge unter optimalen Bedingungen von der Verwaltung bearbeitet werden können und gleich behandelt werden.

Sobald das Formular ausgefüllt ist, wird es der antragstellenden Person an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Das Formular muss anschließend unterschrieben und auf dem Postweg oder per E-Mail bei der Abteilung Coordination culturelle (Kulturkoordination) eingereicht werden (coordinationculturelle@vdl.lu).

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt wird, wenn er vollständig ausgefüllt und im Rahmen der festgesetzten Frist eingereicht wurde. Auch behält sich die Stadt Luxemburg das Recht vor, nach eingehender Begutachtung der Antragsunterlagen und auf Grundlage der von ihr selbst festgelegten Voraussetzungen zu entscheiden, ob eine Beihilfe gewährt wird.

Der folgende Informationshinweis dient zur Erläuterung der zu erfüllenden Voraussetzungen und der Bewilligungsregeln bei der Vergabe von Beihilfen für Kulturprojekte. Bitte lesen Sie den Hinweis sorgfältig durch. Vielen Dank.

Auszufüllende(s) Formular(e)

Beantragung einer Beihilfe für Kulturprojekte

Über ein Online-Formular

Nicht-authentifizierter Modus, manuelle Unterschrift und Übermittlung

  • Nicht-authentifizierter Modus
  • Intelligentes Formular zum Online-Ausfüllen
  • Ausdrucken, unterschreiben und übermitteln
    • per Post oder
    • per E-Mail (Scan)
Online-Formular

Erforderliche Dokumente

Folgende Unterlagen müssen dem Beihilfeantrag unbedingt beigefügt werden:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Beantragung von Beihilfen für Kulturprojekte
  • eine ausführliche Projektbeschreibung
  • ein detaillierter und ausgeglichener Budgetentwurf (Einnahmen & Ausgaben) für das/die Projekt(e), das/die Gegenstand des vorliegenden Antrags ist/sind – Se können Ihre eigene Budgetvorlage verwenden oder bei der Coordination culturelle eine auf die Projektart angepasste Vorlage anfordern.
  • bei Antragstellung durch einen Verein: eine Kopie der Satzung
  • bei Antragstellung durch eine/n Kulturschaffende/n: ein ausführlicher Lebenslauf
  • Bescheinigung der Bankverbindung (RIB)