Schulzuschüsse
Gemäß der kommunalen Verordnung (règlement communal) vom 7. Mai 2018 können Schüler/innen und Studierende, die mindestens seit dem 1. Oktober 2025 in der Stadt Luxemburg wohnen und im Schuljahr 2026-2027 eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, allgemeine höhere Sekundarschule usw.) in Vollzeit besuchen, den Schulzuschuss der Stadt Luxemburg beantragen.