Schulzuschüsse

Gemäß der kommunalen Verordnung (règlement communal) vom 7. Mai 2018 können Schüler/innen und Studierende, die mindestens seit dem 1. Oktober 2024 in der Stadt Luxemburg wohnen und im Schuljahr 2025-2026 eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, allgemeine höhere Sekundarschule usw.) in Vollzeit besuchen, den Schulzuschuss der Stadt Luxemburg beantragen.