Gemäß der kommunalen Verordnung (règlement communal) vom 7. Mai 2018 können Schüler/innen und Studierende, die mindestens seit dem 1. Oktober 2025 in der Stadt Luxemburg wohnen und im Schuljahr 2026-2027 eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs (Universität, Hochschule, klassisches Gymnasium, allgemeine höhere Sekundarschule usw.) in Vollzeit besuchen, den Schulzuschuss der Stadt Luxemburg beantragen.

Die Formulare und Belege sind bis zum 31. Oktober 2026 beim Service Jeunesse et intervention sociale (Dienststelle Jugend und Sozialarbeit) einzureichen.