Beihilfe für Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser
Die Stadt gewährt eine Beihilfe für individuelle Maßnahmen zum Schutz von Gebäuden oder Infrastrukturen vor Hochwasser.
Solidaritätszulage und Energieprämie
Alle in der Stadt Luxemburg wohnenden Personen, die eine Teuerungszulage vom Nationalen Solidaritätsfonds erhalten, können Anspruch auf eine Solidaritätszulage erheben. Anspruch auf die Energieprämie für das Jahr 2024 hat jede Person, die in der Stadt Luxemburg wohnt und die Energieprämie vom Staat erhalten hat.
Beihilfen für den Wohnungsbau oder den Wohnungserwerb
Unter gewissen Bedingungen kann die Stadt eine Beihilfe für den Wohnungsbau oder den Wohnungserwerb im Stadtgebiet leisten.
Vereine unterstützen
Die Stadt gewährt Vereinen drei Kategorien von Zuschüssen.
Schulzuschüsse
Die Stadt gewährt einen Schulzuschuss für Schüler/innen und Studierende, die eine Schule des sekundären oder tertiären Bildungsbereichs in Vollzeit besuchen.
Beihilfen für den Bereich Bühnenkunst
Im Hinblick auf die Förderung der Bühnenkunst gewährt die Stadt Luxemburg kleinen privaten Ensembles der darstellenden Künste finanzielle Beihilfen.
Zuschuss für Arbeiten zum Schutz des Kulturerbes
Zuschuss für Arbeiten zur Pflege, Erhaltung, Restaurierung und Renovierung eines Gebäudes, das sich in einem geschützten Bereich von öffentlichem Interesse der Kategorie „environnement construit – C“ (Gebäude – C) befindet.
Subventionen für den Klimaschutz
Allgemeiner Überblick über das Zuschussprogramm für den Klimaschutz.