Analytischer Bericht

Live-Übertragung der Sitzung

Nothilfe für die Bewohner/innen der am 14. und 15. Juli 2021 überschwemmten Stadtviertel

Frage von Tom KRIEPS

Aufgrund der heftigen Regenfälle am 14. und 15. Juli kam es in einigen Stadtvierteln, darunter Grund und Eich, zu schweren Überschwemmungen. In Bezug auf die Versicherung stellt sich das Problem, dass die Schäden durch von außen eindringendes Wasser verursacht wurden, was durch die Versicherung in den meisten Fälle nicht gedeckt ist. Beabsichtigt die Stadt, die Opfer mit Nothilfen zu unterstützen, bis die Hilfsgelder aus dem staatlichen Fonds ausgezahlt werden, wie dies auch andere Gemeinden machen? Diese Hilfsgelder könnten natürlich nicht zusätzlich zu den staatlichen Finanzhilfen bezogen werden.

Antwort von Lydie POLFER

Der Schöffenrat hat sich eingehend mit diesem Thema beschäftigt. Schöffe Mosar wird Ihnen unsere Schlussfolgerungen im Detail darlegen.

Antwort von Laurent MOSAR

Die Frage von Gemeinderat Krieps ist angesichts der großen Schäden, die durch das Hochwasser verursacht wurden und von deren Ausmaß sich der Schöffenrat vor Ort selbst überzeugen konnte, sehr relevant. Von den Überschwemmungen waren nicht nur Privatpersonen, sondern auch zahlreiche Gastronomen und Gewerbetreibende betroffen. Manche von ihnen mussten ihren Betrieb aufgrund der Schäden zwei Monate lang schließen. Einige der Geschäfte im Stadtgrund können möglicherweise überhaupt nicht wiedereröffnet werden. Nach Prüfung der Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen, die von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden können, sind wir aber zu dem Schluss gekommen, dass die Bereitstellung zusätzlicher Hilfen durch die Stadt nicht sinnvoll wäre. Es ist zu bedenken, dass die Abwicklung solcher Verfahren recht schwierig ist. Im Gegensatz zu der pandemiebedingten Krise wurden in diesem Fall keine Hilfsanträge an die Stadt gestellt. Aber wir werden niemanden im Stich lassen: Sollten wir Hilfsanträge von Gewerbetreibenden oder Privatpersonen erhalten, die besonders stark von den Überschwemmungen betroffen waren, würden wir diese natürlich im Hinblick auf die Auszahlung eventueller Hilfen prüfen. Außerdem wird derzeit überlegt, Privatpersonen und Gewerbetreibenden künftig Zuschüsse für Maßnahmen zur Verringerung der Hochwassergefahr zu gewähren.

Zukunft des ehemaligen Gebäudes der Nationalbibliothek (Ehemaliges Athénée)

Frage von Cathy FAYOT

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage gab die Regierung bekannt, dass das ehemalige Gebäude der Nationalbibliothek, d. h. das ehemalige Athénée, künftig für administrative und kulturelle Zwecke genutzt werden soll. Die oberen Stockwerke sowie ein Teil des Erdgeschosses sollen von den Dienststellen des Bezirksgerichts Luxemburg bezogen werden. Der restliche Teil des Erdgeschosses soll kulturellen Veranstaltungen und Gastronomiebetrieben vorbehalten sein.

Das betreffende Gebäude befindet sich in der Oberstadt und somit in jenem Teil der Stadt, der in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde. Wie ein Gebäude in einer solch prestigeträchtigen Lage genutzt wird, sollte der Stadt nicht gleichgültig sein. Deshalb würde ich gerne wissen, ob die Bürgermeisterin in die Entscheidung, eine Verwaltungsbehörde in dem Gebäude unterzubringen, eingebunden war. Hätte man die Räumlichkeiten nicht in Wohnungen umwandeln und damit ein Stadtviertel, in dem immer weniger Menschen wohnen, neu beleben können?

Antwort von Lydie POLFER

Die Stadt Luxemburg wurde nicht in die Entscheidung betreffend die künftige Nutzung des Gebäudes eingebunden und bisher wurde kein Plan vorgelegt. Im Rahmen einer Sitzung der städtischen Beamtinnen und Beamten wurde der Stadt aber mitgeteilt, dass die oberen Stockwerke künftig von den drei Handelskammern des Bezirksgerichts bezogen werden sollen. In dem für die Öffentlichkeit zugänglichen Erdgeschoss sollen zwei Restaurants und ein Bereich für „kulturelle Aktivitäten“ Platz finden. Ich werde die Kulturministerin um genauere Informationen dazu bitten. Vor einigen Jahren stand tatsächlich die Idee im Raum, in dem Gebäude Wohnungen einzurichten. Doch das Gebäude steht unter Denkmalschutz und umfasst viele erhaltenswerte Elemente. Die Installation moderner Sanitäranlagen, die Anlegung von Notausgängen usw. wäre kostspielig und schwierig gewesen. Artikel D.4.1.1. des Teilbebauungsplans für bestehende Stadtviertel (PAP Quartier existant) besagt: „Bei einer Komplettsanierung, umfassenden Umbauarbeiten, einer Änderung der Flächennutzung, einer Wiedererrichtung oder einem Neubau eines Gebäudes muss zumindest das Dachgeschoss, ein Staffelgeschoss oder die einem vollen Geschoss entsprechende Fläche zu Wohnzwecken genutzt werden [...]“. Bei Schaffung von Einrichtungen von allgemeinem oder öffentlichem Interesse kann der Bürgermeister ausnahmsweise von dieser Regelung abweichen. Da das Bezirksgericht eine Einrichtung von öffentlichem Interesse ist, kann die Ausnahmegenehmigung in diesem Fall erteilt werden.

Parken und Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM)

Frage von Christa BRÖMMEL

Letzte Woche wurde ich auf dem Hauptbahnhof Zeugin einer lobenswerten Initiative: Mehrere Beschäftigte der CFL versuchten, Probleme mit der Barrierefreiheit zu ermitteln, indem sie sich in die Lage von Personen mit eingeschränkter Mobilität versetzten und mit dem Rollstuhl durch den Bahnhof bewegten.

Personen mit eingeschränkter Mobilität haben im öffentlichen Raum oftmals mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Dabei geht es nicht nur um das Überwinden von Stufen, Bordsteinkanten und unebenen Flächen, sondern auch darum, dass man mit dem Rollstuhl mehr Platz benötigt, sich mit einer Gehhilfe oder einem Rollstuhl langsamer fortbewegt und sich in großen Menschenmengen gegebenenfalls unwohl fühlt. Die Stadt Luxemburg unternimmt unter dem Motto „Eine Stadt für alle“ große Anstrengungen in diesem Bereich, die von der Leiterin des Service Intégration et besoins spécifiques (Dienststelle Integration und spezifische Bedürfnisse) Frau Madeleine Kayser engagiert vorangetrieben werden.

Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Barrierefreiheit des Stadtzentrums, denn dort befinden sich zahlreiche kommunale Dienststellen, Arztpraxen sowie kulturelle Einrichtungen. Es muss gewährleistet sein, dass die betroffenen Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Privatfahrzeug ins Stadtzentrum gelangen können. Auf der Website der Stadt Luxemburg sowie über die CityApp kann eine Karte der Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM) abgerufen werden. Im Rahmen der Umwandlung mancher Straßen in Fußgängerzonen werden manchmal Parkplätze für PEM verlegt, sodass die betroffenen Personen einen weiteren Weg zurücklegen müssen und mehr Zeit brauchen, um ans Ziel zu gelangen.

Daher meine Fragen:

– Wie viele Parkplätze für PEM gibt es auf dem Stadtgebiet? Wie viele davon befinden sich im Stadtzentrum? Ist diese Anzahl nach Meinung des Schöffenrats ausreichend oder sollte sie erhöht werden?

– Wurden im Rahmen der Umwandlung von Straßen zu Fußgängerzonen Parkplätze für PEM verlegt oder gestrichen? Nach welchen Kriterien wird bei der Entscheidung betreffend die Verlegung oder Streichung eines Parkplatzes vorgegangen, z. B. in Bezug auf die Entfernung, die die Betroffenen dann zurücklegen müssen? Wessen Rat wird dabei eingeholt?

– Warum ist das Parken auf den Parkplätzen für PEM in Luxemburg-Stadt nicht kostenlos, das Parken entlang der Straße aber unbegrenzt und kostenlos möglich? Beabsichtigt der Schöffenrat, sich unsere Nachbarländer zum Vorbild zu nehmen und das Parken für PEM gebührenfrei zu machen?

– Wie wird die Höchstparkdauer bei Parkplätzen für PEM ermittelt? Angesichts der Tatsache, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität länger für ihre Wege brauchen: Wäre es möglich, die Höchstdauer von 15 auf mindestens 30 Minuten zu erhöhen?

– Da das Öffnen von Türen für PEM, insbesondere für Personen im Rollstuhl oder mit Gehhilfe, schwierig ist: Sind alle Türen zu Aufzügen und Treppenhäusern sowie zu Parkplätzen und Parkhäusern mit automatischen Öffnungssystemen ausgestattet? Falls nicht, sorgt die Stadt für die Anbringung von automatischen Türen – spätestens beim Ausbau oder bei der Sanierung von Parkgaragen?

– Da Busfahrer/innen Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht beim Einsteigen in den Bus helfen dürfen, die automatischen Rollstuhlrampen oft defekt sind und andere Fahrgäste nicht wissen, wie man die manuellen Rampen bedient, ist die Tram für PEM derzeit besser zugänglich als die Busse. Was wird unternommen, um diese Situation zu verbessern, damit PEM in Zukunft alle öffentlichen Verkehrsmittel uneingeschränkt nutzen können?

– Könnte sich der Schöffenrat vorstellen, einen geräumigeren Shuttlebus für Personen im Rollstuhl oder mit Gehhilfe vom Glacis ins Stadtzentrum einzurichten?

– Bespricht die Stadt die spezifischen Bedürfnisse mit den betroffenen Personen oder ihren Vertreterinnen und Vertretern (z. B. Info-Handicap)? Hat die Stadt vor, mit einem Artikel im Magazin „Bulletin“ von Info-Handicap auf die Problematik aufmerksam zu machen?

Antwort von Patrick GOLDSCHMIDT

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Frau Madeleine Kayser zu bedanken, deren Anstrengungen weit über die von Gemeinderätin Brömmel beschriebene Initiative hinausgehen. Wie alle Schöffenräte vor uns begreift auch dieser Schöffenrat Luxemburg als Stadt für alle, und somit auch für Personen mit besonderen Bedürfnissen.

Sämtliche Busse der Stadt Luxemburg sind mit Rampen ausgestattet, die regelmäßig gewartet werden. Es kann natürlich vorkommen, dass eine der Rampen ausfällt, aber das ist nur selten der Fall. Leider muss die betroffene Person in diesem Fall auf den nächsten Bus warten. Wenn jemand Hilfe beim Einsteigen benötigt, steht die Busfahrerin bzw. der Busfahrer der betroffenen Person selbstverständlich zur Seite. Im Rahmen der Mobilitätswoche haben wir in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür geschaffen, dass auch andere Fahrgäste betroffenen Personen ihre Hilfe anbieten können. Falls Gemeinderätin Brömmel Probleme mit bestimmten Buslinien bekannt sind, möchte ich sie bitten, uns dies mitzuteilen.

Wer vom Glacis ins Stadtzentrum muss, kann heute nicht nur den „City Shopping Bus“ nutzen, sondern auch die Tram nehmen, die je nach Wochentag alle vier bis sechs Minuten fährt. Da seit der Einführung der Tram viel weniger Fahrgäste den Shuttlebus in Anspruch nehmen, wird sich die Stadt im nächsten Frühjahr mit der Frage befassen, ob der Bus beibehalten werden soll.

Derzeit sind noch nicht alle Parkgaragen mit automatischen Türen ausgestattet. Sobald Renovierungsarbeiten vorgenommen werden, ist die Anbringung aber verpflichtend. Der Service Ouvrages d’art (Dienststelle Ingenieurbauwerke) arbeitet eng mit dem Service Intégration et besoins spécifiques zusammen und berücksichtigt darüber hinaus die Empfehlungen der Vereinigung ADAPTH.

Auf dem Stadtgebiet steht eine große Anzahl an Parkplätzen für Personen mit eingeschränkter Mobilität zur Verfügung: 396 Stellplätze entlang von Straßen in den 24 Stadtvierteln, 188 Plätze in Parkgaragen und 47 auf Park & Ride-Parkplätzen.

Sollte beim Umzug einer betroffenen Person kein Parkplatz für PEM in der Nähe des neuen Wohnorts zur Verfügung stehen, wird ein normaler Parkplatz umgewidmet. In der Oberstadt mussten aufgrund der Umwandlung der Rue Beaumont in eine Fußgängerzone und der Anbringung von Terrassen in der Rue Notre-Dame einige Parkplätze für PEM gestrichen werden. In solchen Fällen werden aber immer Ersatz-Parkplätze für PEM in der Nähe der ehemaligen Parkplätze eingerichtet.

Natürlich können Personen mit eingeschränkter Mobilität auch jederzeit auf normalen Parkplätzen parken. Wenn sie dies tun, gilt die jeweilige Höchstparkdauer für sie nicht und das Parken ist kostenlos, da es sein kann, dass die nächste Parkuhr etwas weiter entfernt ist. Auf den Parkplätzen für PEM ist jedoch die für den jeweiligen Ort geltende Parkgebühr zu bezahlen. Eine Änderung der Gebührenregelung ist nicht geplant, denn die öffentlichen Verkehrsmittel sind gut ausgebaut und noch dazu kostenlos.
 

Antwort von Christa BRÖMMEL

Und was ist mit der Höchstparkdauer? Anscheinend gilt für die Parkplätze für PEM an der Place des Bains eine Höchstparkdauer von 15 Minuten.
 

Antwort von Lydie POLFER

Auf der Place des Bains stehen drei Parkplätze für PEM zur Verfügung, die Parkdauer ist dort aber nicht auf 15 Minuten beschränkt.
 

Antwort von Christa BRÖMMEL

Da ich meine Frage bereits am 29. März eingebracht habe, kann es sein, dass es diesbezüglich inzwischen zu Änderungen gekommen ist.
 

Antwort von Patrick GOLDSCHMIDT

Die Höchstparkdauer an der Place des Bains beträgt eine Stunde. Mir ist nicht bekannt, dass die Parkdauer an irgendeinem Ort in der Stadt auf 15 Minuten beschränkt wäre. Wenn Sie wissen, wo dies der Fall ist, geben Sie uns bitte Bescheid.

Reaktion der Sportclubs auf die während der Coronavirus-Pandemie beschlossenen Maßnahmen

Frage von Paul GALLES

Meine Frage betrifft die Entwicklung der Sportclubs während der Coronavirus-Pandemie. Wir stehen zwar im Rahmen der Beratenden Kommission für Sport und Freizeit mit einigen Sportclubs in Kontakt, angesichts der großen Anzahl an Clubs können wir aber nicht mit allen von ihnen Beziehungen unterhalten. Die Clubs sind alle sehr dynamisch und lebendig und gehen mit viel Motivation an ihre Arbeit heran. Ihre Aufgabe besteht nicht nur darin, das Sportgeschehen zu organisieren, Mannschaften zusammenzustellen und Wettbewerbe abzuhalten, sie erfüllen auch eine wichtige Funktion im Bereich der Integration und der Betreuung von Jugendlichen. Dass sich die Stadt während der Pandemie hinter die Sportclubs gestellt und sie dabei unterstützt hat, die Krise bestmöglich zu meistern, ist lobenswert.

Wie haben die Sportclubs die Krise erlebt? Gibt es Vereine, die besonders betroffen waren? Gibt es Sportclubs, die um ihre Existenz fürchten mussten? Wie sollen die Sportclubs in näherer Zukunft unterstützt werden?

Schöffin Simone BEISSEL

Die Stadt unterstützt mindestens 160 Sportclubs. 2018 hat die Stadt ein neues Zuschusssystem eingeführt, bei dem die in den Clubs geleistete Jugendarbeit stärkere Berücksichtigung findet. Auf diese Weise kann die Stadt den Sportclubs nun höhere Zuschüsse zukommen lassen.

Da das System auf der Anzahl der – jüngeren und weniger jungen – Mitglieder beruht, muss die Stadt über die Mitgliederzahl der Clubs Bescheid wissen. Diese Informationen werden derzeit allerdings nur sehr unregelmäßig bereitgestellt. Darüber hinaus ist die Tätigkeit mancher Clubs saisonal bedingt, das heißt, dass sie in den Sommer- oder Wintermonaten mehr Mitglieder haben. Als kleines Land mit kurzen Informationswegen werden uns manche Informationen über informelle Kanäle zugetragen.

Als die Pandemie 2019 begann, funktionierte das System bereits ganz gut. Während des Lockdowns und in den darauffolgenden Monaten mussten die sportlichen Aktivitäten eingestellt werden und die Mitgliederzahlen der Sportclubs gingen zurück.

Trotz der gesetzlich festgelegten Lockerungen im Frühjahr 2021 blieb die Lage weiterhin schwierig: Training mit höchstens vier Personen, eingeschränkter Zugang zu den Duschen … Kurzum, die Clubs stehen weiterhin vor großen Herausforderungen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Verantwortlichen und Freiwilligen zu bedanken, die in diesen beiden Jahren hart gearbeitet haben, um die Aktivitäten bestmöglich aufrecht zu erhalten. Glücklicherweise stabilisiert sich die Lage derzeit und es kehrt so etwas wie Normalbetrieb ein.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Clubs nach der Pandemie mit weniger Mitgliedern und einer schwierigen finanziellen Lage zu kämpfen haben. Es konnten keine Aktivitäten stattfinden und es wurden uns keine aktuellen Zahlen mit den dafür vorgesehenen Formularen bekanntgegeben. Wir wollten aber dennoch keinen der Clubs im Stich lassen. Deshalb hat der Schöffenrat auf Vorschlag des Service Sports (Dienststelle Sport) beschlossen, die aktuellen Mitgliederzahlen außen vor zu lassen und den Sportclubs dieselben Zuschüsse wie in den vorangegangenen Geschäftsjahren zu gewähren.

Die Sportplätze werden von der Stadt auch während der Pandemie instand gehalten. Da keine Spiele stattfinden konnten, sind die Plätze heute sogar in einem besseren Zustand als vor der Pandemie.

Wir werden die Sportclubs auch weiterhin unterstützen, damit sie ihre Aktivitäten bald wieder in vollem Umfang aufnehmen können.

Hochwasserwarnsystem

Frage von Claudine KONSBRUCK

Bei den Überschwemmungen am 14. und 15. Juli wurde die Bevölkerung von rasch steigenden Wassermassen überrascht. Da das staatliche Frühwarnsystem „Gouvalert“ nicht richtig funktionierte, wurden die meisten Bewohner/innen über RTL informiert. Dieses Mal waren nicht nur die Stadtviertel betroffen, die bereits in der Vergangenheit mit Hochwasser zu kämpfen hatten, sondern auch andere Orte.

Es stellt sich daher die Frage, ob nicht zusätzliche Maßnahmen getroffen werden sollten, um die Bevölkerung im Falle von Überschwemmungen und sonstigen Naturkatastrophen zu benachrichtigen. Manche ausländische Städte informieren ihre Bürger/innen per SMS, in welchen Straßen oder Vierteln Überschwemmungsgefahr besteht. In Frankreich trägt das System den Namen „Alerte Citoyens“, in Belgien „BE-Alert“. Da solche Ereignisse in Zukunft häufiger auftreten könnten, wäre die Einführung eines derartigen Systems nicht auch in Luxemburg sinnvoll?

Antwort von Lydie POLFER

Das ist eine berechtigte Frage. Wenn wir Informationen über künftige Ereignisse bereitstellen wollen, müssen wir allerdings wissen, dass etwas passieren wird. Wir hatten eine Woche nach den Überschwemmungen einen Termin mit der Umweltministerin und dem Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau, AGE). Das Wasserwirtschaftsamt erhält seine Informationen unter anderem von Meteolux, das derartige Niederschlagsmengen nicht vorhergesehen hatte. Das war ein Jahrhundert-, wenn nicht gar ein Jahrtausendregen.

Wir hatten uns am 14. Juli im neuen Stadion versammelt, wo noch am selben Abend das erste Test-Fußballspiel stattfinden sollte. Da Regen angekündigt war, hatte der Leiter des Service Sports (Dienststelle Sport) auf meinen Wunsch hin beim meteorologischen Dienst nachgefragt, ob das Spiel wie vorgesehen stattfinden könne. Man teilte ihm mit, dass der Regen kein Problem darstellen würde. Von 20:00 bis 22:00 Uhr waren alle im Stadion – der CGDIS, die Polizei usw. Es regnete zwar ein bisschen, aber die Lage war nicht weiter schlimm. Als ich gegen 23:20 Uhr bei mir zu Hause ankam, informierte mich der CGDIS über die Überschwemmungen. Niemand hatte derart starke Niederschläge erwartet.

Für die Benachrichtigung der Bevölkerung ist das von Gemeinderätin Konsbruck beschriebene System am besten geeignet. Meines Wissens entwickelt das Land gerade ein derartiges System in Zusammenarbeit mit der „Post“, damit potenziell betroffene Personen per SMS informiert werden können. Die Stadt Luxemburg wiederum wird das Angebot der „Cityapp“ ausweiten und den Bewohner/innen künftig die Möglichkeit bieten, sich für die Zusendung derartiger Informationen anzumelden. Aus technischer Sicht stellt die Einführung dieser zusätzlichen Funktion kein Problem dar.

Dass man sich eingestanden hat, dass die staatliche Anwendung „Gouvalert“ nicht zufriedenstellend funktionierte und dass bereits daran gearbeitet wird, Abhilfe zu schaffen, ist zu begrüßen. Wir werden diese Entwicklung verfolgen, um sicherzustellen, dass die Bewohner/innen im Bedarfsfall schnellstmöglich benachrichtigt werden können. Die Medien spielen in diesem Zusammenhang natürlich auch eine wichtige Rolle.