Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde, müssen Sie diesen innerhalb eines Jahres nach Ihrer Niederlassung in Luxemburg gegen einen luxemburgischen Führerschein umtauschen. Sie können Ihren Antrag bei der SNCA stellen, sobald Sie in Luxemburg gemeldet sind.

Bitte beachten Sie: Der Umtausch des Führerscheins ist erst nach 185 Tagen, an denen Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg hatten, möglich.