Verfahrensweise für die Meldung von Missständen

Die Stadt Luxemburg hat eine Verfahrensweise für die Meldung von Missständen festgelegt, um ihre Integrität zu schützen und ihre Transparenz zu stärken. Diese Maßnahme ermöglicht es der hinweisgebenden Person, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für die Stadt Luxemburg vertraulich und in gutem Glauben schwerwiegende Verstöße wie Betrug, Korruption, geheime Absprachen, Nötigung oder sonstige schwerwiegende Missstände zu melden. Die Meldungen werden unabhängig und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet. Dabei wird Schutz vor jeglicher Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen geboten. Die Stadt möchte auf diesem Weg eine aktive Beteiligung an der Wahrung ihres Ansehens und ihrer Aufgaben fördern.

Detaillierte Informationen sowie das Meldeformular sind im nachstehendenen Dokument „Politique de signalement“ enthalten (FR)