Kurzgefasst
Die Stadt ist Eigentümerin von 121 möblierten Zimmern, die zur Vermietung bestimmt sind und für die in einer großherzoglichen Verordnung festgelegte Zuteilungskriterien gelten.
Vergabebedingungen
Die Bedingungen für die Zuteilung einer erschwinglichen Wohnimmobilie finden Sie in der entsprechenden großherzoglichen Verordnung (nur der französische Text ist rechtsverbindlich).
Gemäß Artikel 4 dieser Verordnung dürfen nur solche Lebensgemeinschaften eine Wohnung beziehen, die weder Eigentümer noch Nutznießer noch Erbpächter einer Wohnung sind und die kein Wohnrecht in einer anderen Wohnung haben.
Gemäß Artikel 13 der Verordnung erfüllen nur diejenigen Lebensgemeinschaften die Vergabebedingungen, die seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz auf dem Gemeindegebiet haben, sowie Lebensgemeinschaften, von denen mindestens eine Person ihren Beruf auf dem Gemeindegebiet ausübt und die Vergabebedingungen erfüllt.
Antrag
Zur Antragstellung ist ein Formular auszufüllen. Unvollständige Anträge werden per Post mit Informationen über die noch fehlenden Unterlagen an die antragstellende Person zurückgeschickt, damit diese den Antrag vervollständigen kann.
Sind dem Antrag alle erforderlichen Bescheinigungen beigefügt, so wird eine sozialdienstliche Untersuchung am Wohnort der antragstellenden Person und eventuell auch bei anderen sozialen Diensten, die für den Aktenvorgang relevant sind, durchgeführt. Wenn der Antrag geprüft und die sozialdienstliche Untersuchung abgeschlossen ist, erhält die interessierte Person ein Bestätigungsschreiben über die Aufnahme in die Warteliste.
Die sich für die Anmietung interessierenden Personen erhalten jedes Jahr ein Schreiben, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag zu erneuern. Unbestätigte Anträge werden von der Warteliste gestrichen.
Kontakt
Kontaktperson
- Henrique Ferreira
Tel.: 4796-4333
logements@vdl.lu