Die Stadt Luxemburg möchte verschiedenen Personengruppen, von jungen Paaren bis hin zu Familien mit mehreren Kindern, eine Vielfalt an modernen, städtischen Wohnimmobilien zu einem erschwinglichen Preis zum Kauf anbieten.

Baulücken, gemeinsam gestalteter Wohnraum und Wohnimmobilien zu moderaten Preisen

Baulücken

Mit dem Projekt „Baulücken“ möchte die Stadt dazu beitragen, die Wohnkosten erheblich zu senken und eine „Durchmischung“ der Bevölkerung in den betreffenden Stadtvierteln zu erzielen.

Deshalb beauftragt die Gemeindeverwaltung Bauträger mit dem Verkauf verschiedener Flächen auf Grundlage des Erbpachtrechts. Die Stadt bleibt Eigentümerin dieser Flächen und wählt die zukünftigen Käufer gemäß bestimmter Vergabebedingungen aus. Die Wohnimmobilien werden auf Teilzahlungsbasis je nach erreichtem Bauzustand verkauft.

Gemeinsam gestalteter Wohnraum

Das Konzept des gemeinsam gestalteten Wohnraums hat sich bereits in anderen europäischen Ländern bewährt. Privatpersonen schließen sich dabei zusammen, um gemeinsam an der Definition, der Konzeption und dem Bau ihres Gebäudes, einschließlich der einzelnen Wohnungen und gemeinsam genutzten Bereiche, teilzuhaben sowie die spätere Verwaltung des Gebäudes sicherzustellen.

Wohnimmobilien zu moderaten Preisen

Um den Erwerb von Immobilieneigentum für Personen zu fördern, die die Bedingungen für die für die Bewilligung von Erwerbs- oder Wohnungsbauprämien erfüllen, sieht die Stadt Luxemburg regelmäßig den Erwerb von 10% der Wohnungen zu moderaten Preisen vor, die von den Bauträgern in Teilbebauungsplänen (PAP) mit einer Anzahl von Unterkünften von mehr als 25 Einheiten reserviert werden müssen, und zwar gemäß Absatz (2) von Artikel 29 des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Raumordnung und die Stadtentwicklung (loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l'aménagement communal et le développement urbain).

Die Wohnimmobilien werden nach Bauplänen oder bereits fertiggestellt verkauft, und die Käufer werden Eigentümer der Bauten. Die Anteile am zugehörigen Grundstück werden von der Stadt auf Grundlage des Erbpachtrechts gegen Zahlung einer Jahresgebühr 99 Jahre lang zur Verfügung gestellt.

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