Wohnsitzbescheinigung
Angaben
Die Wohnsitzbescheinigung enthält folgende Angaben:
- Namen und Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- aktuelle Adresse der Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist
Auf Antrag kann die Wohnsitzbescheinigung ferner folgende Daten enthalten:
- Identifikationsnummer der/des Antragstellenden
- Familienstand, Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum und -ort des Ehepartners oder des eingetragenen Partners
- Staatsbürgerschaft(en)
- ehemalige Adresse(n) der Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen waren
Ausstellungsbedingungen
Um eine Wohnsitzbescheinigung beim Bierger-Center zu erhalten, muss die/der Antragstellende:
- in der Stadt Luxemburg wohnen oder gewohnt haben
- im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein
Ein ehemaliger Einwohner, der nun in einer anderen luxemburgischen Gemeinde wohnt, muss sich an diese wenden.
Beizubringende Belege
Die/Der Antragstellende muss einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Wenn der Antrag vom Erziehungsberechtigten, Vormund oder gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person eingereicht wird, muss die/der Antragstellende Folgendes vorlegen:
- Personalausweis
- Nachweis, dass sie/er zur Ausübung dieses Rechtes berechtigt ist (z. B. Vormundschafts- oder Entmündigungsurteil)
Kosten
Für jede Wohnsitzbescheinigung ist eine Verwaltungsgebühr von 2 € zu entrichten.
Falls Sie einer Drittperson eine Vollmacht zur Abholung Ihrer Wohnsitzbescheinigung erteilen möchten, müssen Sie dazu die Vorlage „Vollmacht – Vertretungsvereinbarung“ verwenden.
Erweiterte Wohnsitzbescheinigung
Angaben
Die Wohnsitzbescheinigung enthält folgende Angaben:
- Namen und Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- aktuelle Adresse der Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist
- Namen und Vornamen, Geschlecht sowie Geburtsdatum und -ort des Ehepartners oder des eingetragenen Partners, der denselben gewöhnlichen Wohnsitz hat wie die/der Antragstellende
- Namen und Vornamen, Geschlecht sowie Geburtsdatum und -ort der Nachkommen, die denselben gewöhnlichen Wohnsitz haben wie die/der Antragstellende
Auf Antrag kann die erweiterte Wohnsitzbescheinigung ferner folgende Daten enthalten:
- Staatsbürgerschaft(en)
- Identifikationsnummer der/des Antragstellenden
Ausstellungsbedingungen
Um eine erweiterte Wohnsitzbescheinigung beim Bierger-Center zu erhalten, muss die/der Antragstellende
- in der Stadt Luxemburg wohnen
- im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein
Beizubringende Belege
Die/Der Antragstellende muss einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Wenn der Antrag vom Erziehungsberechtigten, Vormund oder gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person eingereicht wird, muss die/der Antragstellende Folgendes vorlegen:
- Personalausweis
- Nachweis, dass sie/er zur Ausübung dieses Rechtes berechtigt ist (z. B. Vormundschafts- oder Entmündigungsurteil)
Kosten
Für jede erweiterte Wohnsitzbescheinigung ist eine Verwaltungsgebühr von 2 € zu entrichten.
Falls Sie einer Drittperson eine Vollmacht zur Abholung Ihrer erweiterten Wohnsitzbescheinigung erteilen möchten, müssen Sie dazu die Vorlage „Vollmacht – Vertretungsvereinbarung“ verwenden.
Bescheinigung über die Eintragung einer Bezugsadresse
Angaben
Diese Bescheinigung enthält folgende Angaben:
- Namen und Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- Bezugsadresse der Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist.
Auf Antrag kann die Bescheinigung über die Eintragung einer Bezugsadresse ferner folgende Daten enthalten:
- Identifikationsnummer der/des Antragstellenden
- Familienstand, Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum und -ort des Ehepartners oder des eingetragenen Partners
- Staatsbürgerschaft(en)
- ehemalige Bezugsadresse(n)
Ausstellungsbedingungen
Um eine Bescheinigung über die Eintragung einer Bezugsadresse beim Bierger-Center zu erhalten, muss die/der Antragstellende
- an einer Bezugsadresse im Gebiet der Stadt Luxemburg sowie
- im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein
Beizubringende Belege
Die/Der Antragstellende muss einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Wenn der Antrag vom Erziehungsberechtigten, Vormund oder gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person eingereicht wird, muss die/der Antragstellende Folgendes vorlegen:
- Personalausweis
- Nachweis, dass sie/er zur Ausübung dieses Rechtes berechtigt ist (z. B. Vormundschafts- oder Entmündigungsurteil)
Kosten
Für jede Bescheinigung über die Eintragung einer Bezugsadresse ist eine Verwaltungsgebühr von 2 € zu entrichten.
Falls Sie einer Drittperson eine Vollmacht zur Abholung Ihrer Bescheinigung über die Eintragung einer Bezugsadresse erteilen möchten, müssen Sie dazu die Vorlage „Vollmacht – Vertretungsvereinbarung“ verwenden.
Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse
Angaben
Die Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse enthält folgende Angaben:
- Namen und Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsbürgerschaft(en)
- Adresse der Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist
- für Personen, die nicht luxemburgische Staatsbürger sind, Angabe der Wählerverzeichnisse, in denen sie eingetragen sind
- gegebenenfalls die Information, dass die Eintragung unter Vorbehalt einer Überprüfung der durch das Wahlgesetz vorgesehenen Bestimmungen erfolgt ist
Ausstellungsbedingungen
Um eine Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse beim Bierger-Center zu erhalten, muss die/der Antragstellende
- in der Stadt Luxemburg wohnen
- in den Wählerverzeichnissen eingetragen sein
Beizubringende Belege
Die/Der Antragstellende muss einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Wenn der Antrag vom Erziehungsberechtigten, Vormund oder gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person eingereicht wird, muss die/der Antragstellende Folgendes vorlegen:
- Personalausweis
- Nachweis, dass sie/er zur Ausübung dieses Rechtes berechtigt ist (z. B. Vormundschafts- oder Entmündigungsurteil)
Kosten
Für jede Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerlisten ist eine Verwaltungsgebühr von 2 € zu entrichten.
Falls Sie einer Drittperson eine Vollmacht zur Abholung Ihrer Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse erteilen möchten, müssen Sie dazu die Vorlage „Vollmacht – Vertretungsvereinbarung“ verwenden.
Lebensbescheinigung
Angaben
Die Lebensbescheinigung enthält folgende Daten der/des Antragstellenden:
- Namen und Vornamen
- Geschlecht
- Geburtsdatum und -ort
- Adresse der Person, die im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen ist
Auf Antrag kann diese Bescheinigung außerdem die Identifikationsnummer der/des Antragstellenden enthalten.
Ausstellungsbedingungen
Um eine Lebensbescheinigung beim Bierger-Center zu erhalten, muss die/der Antragstellende
- persönlich vorstellig werden
- im Nationalen Register natürlicher Personen eingetragen sein
Beizubringende Belege
Die/Der Antragstellende muss einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Kosten
Für jede Lebensbescheinigung ist eine Verwaltungsgebühr von 2 € zu entrichten.
Online bestellen
Folgende Bescheinigungen können auf unserer Website bestellt werden:
- Wohnsitzbescheinigung
- erweiterte Wohnsitzbescheinigung
- Bescheinigung über die Eintragung einer Bezugsadresse
- Bescheinigung über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse
Inhaber/innen eines LuxTrust-Zertifikats können ihre Bescheinigungen (Lebensbescheinigungen und Bescheinigungen über die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ausgenommen) auch auf der Seite MyGuichet herunterladen.