Antrag auf Genehmigung
Wenn Sie eine künstlerische Darbietung im öffentlichen Raum präsentieren möchten, müssen Sie im Besitz einer diesbezüglichen Genehmigung sein.
Der Service Événements, fêtes et marchés (Dienststelle Veranstaltungen und Märkte) vergibt entsprechende Genehmigungen nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, je nach den verfügbaren Zeiträumen und Standorten (Empfang im 5. Stock des Petit-Passage-Gebäudes, montags bis freitags von 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr).
Alle antragstellenden Personen sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis vorzulegen und eine Wohnadresse im Großherzogtum Luxemburg nachzuweisen. Adressen von Beherbergungsbetrieben, insbesondere von Hotels und Campingplätzen, werden nur akzeptiert, wenn die Buchung direkt bei der betreffenden Unterkunft vorgenommen wurde. Unterkünfte vom Typ Airbnb sowie Buchungen über Plattformen von Drittanbietern sind nicht zulässig.
Der Begriff „künstlerische Darbietung“ umfasst sowohl die Präsentation von künstlerischen Auftritten (Musik, Tanz, Pantomime, menschliche Skulpturen, Zeichnungen, Akrobatik usw.) als auch den Verkauf von Kunsthandwerk (Kunsthandwerkserzeugnisse, die selbst und/oder vor Ort gefertigt wurden). Diese Tätigkeiten können von einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen ausgeübt werden, davon ausgenommen sind jedoch Gewerbetreibende und Selbstständige.
Die Anzahl von Personen pro Gruppe sowie die eingesetzten Mittel (insbesondere im Falle von Instrumenten) werden von Fall zu Fall geprüft, um übermäßige Störungen zu vermeiden (Dudelsack, Alphorn).
Veranstaltungsort
Für die künstlerischen Darbietungen ist in einer „fiche-trajet“ (Streckenübersicht) verzeichnet, an welchen Orten die Künstler/innen ihre Darbietungen zeigen dürfen.
Der Verkauf von Kunsthandwerk ist auf der Place d’Armes gegenüber des Cercle Cité gestattet.
Bedingungen
Jede Person/Gruppe kann eine Genehmigung für höchstens 20 Tage im Jahr und höchstens zehn aufeinander folgende Tage (Kalendertage) beantragen. Jeder angefangene Tag wird als voller Tag angerechnet, auch wenn die Antragsteller nicht den gesamten Tag genutzt haben.
Für künstlerische Auftritte kann ein bestimmter Standort lediglich für einen Zeitraum von einer Stunde von jeweils einer Person/Gruppe belegt werden. Nach Ablauf dieses Zeitfensters muss die Person/Gruppe den Standort verlassen und sich zum nächsten Ort begeben, entsprechend dem Plan mit der vorgegebenen Route (siehe unten). Der Plan ist beim Service Événements, fêtes et marchés (Dienststelle Veranstaltungen und Märkte) erhältlich. Das Zeitfenster beginnt zur vollen Stunde und endet 60 Minuten später, auch wenn der Auftritt nicht die gesamten 60 Minuten in Anspruch nimmt. Der nächste Standort kann erst ab der nächsten vollen Stunde belegt werden, und die Reihenfolge der Standorte ist einzuhalten.
Die Genehmigungen gelten in der Regel für die Zeiträume von 10:00 bis 19:00 Uhr für künstlerische Auftritte und den Verkauf von Kunsthandwerk.
Es fallen keine Teilnahmegebühren an.
Folgendes ist untersagt:
- die Aufforderung der Passierenden zur Spende oder der Betrieb von Kundenwerbung
- der Verkauf von Speichermedien (CDs, DVDs usw.)
- der Einsatz jeglicher Art von tonverstärkenden Geräten (elektrisch betrieben oder sonstiges)
- der Einsatz von zu lauten Schlagzeugen oder Bässen
- der Vortrag von Liedern in besonders hoher Stimmlage
- der Verkauf industriell gefertigter Produkte
- der Verkauf von Getränken, Nahrungsmitteln oder Blumen
Die Schaufenster der umliegenden Geschäfte dürfen nicht verstellt und der Zugang der Passierenden zu den Geschäften nicht behindert werden. Es wird gebeten, sich soweit wie möglich von Straßenterrassen (Außengastronomie) zu entfernen, um die Auswirkungen (insbesondere akustischer Art) der Auftritte auf die Kundschaft zu verringern.