Meine Stimme, meine Wahl
Die nächsten Kommunalwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden, werden am 11. Juni 2023 abgehalten. Durch die Teilnahme an den Wahlen können Sie auf direktem Weg die Gemeinderätinnen und -räte wählen, die Ihre Interessen in den nächsten sechs Jahren vertreten werden. Auf diese Weise verschaffen Sie Ihrer Stimme bei kommunalpolitischen Entscheidungen Gehör.
Für allgemeine Fragen zu den Kommunalwahlen wurde eine Hotline eingerichtet, die bis einschließlich Freitag, 9. Juni 2023 zur Verfügung steht. Die Mitarbeitenden sind von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr erreichbar.
Tel.: 4796-2203.
Wahltag
Wahlbenachrichtigung
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium schickt allen wahlberechtigten Personen spätestens fünf Tage vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen zum Wahldatum, zu den Wahlzeiten und zum Wahllokal zu. Sollten mehrere Wahllokale zur Verfügung stehen, wird angeführt, in welchem Wahllokal Sie zur Wahl aufgerufen sind.
Am Wahltag vorzulegende Unterlagen
Die Wahlberechtigten müssen mit ihrem Personalausweis, ihrem Reisepass, ihrer Aufenthaltsgenehmigung oder ihrer Aufenthaltskarte zur Wahl erscheinen.
Wahlbüros
Öffnungszeiten der Wahllokale: 8:00–14:00 Uhr.
Neue Wahllokale
Bei diesen Kommunalwahlen werden auf dem Gebiet der Hauptstadt insgesamt 88 Wahllokale zur Verfügung stehen, darunter zwei neue Wahllokale:
- Stadtviertel Gasperich
Centre National d’Incendie et de Secours
3, boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxembourg
- Stadtviertel Rollingergrund
Das Wahllokal wurde von den Räumlichkeiten des Service Eaux (Dienststelle Wasserversorgung) in die ehemalige Schule Rollingergrund verlegt.
276, rue de Rollingergrund
L-2441 Luxembourg
Neue Zuordnung der Straßen
Aufgrund der hohen Anzahl nichtluxemburgischer Staatsangehöriger, die sich in das Wählerverzeichnis eingetragen ließen, mussten einige Straßen neuen Wahllokalen zugewiesen werden.
Straße |
Ehemaliges Wahllokal |
Neues Wahllokal |
Boulevard Emmanuel Servais |
Victor-Hugo-Halle | Fondation Pescatore (13, avenue J. P. Pescatore; L-2324 Luxembourg) |
Boulevard Paul Eyschen |
Victor-Hugo-Halle | Fondation Pescatore (13, avenue J. P. Pescatore; L-2324 Luxembourg) |
Rue des Glacis |
Victor-Hugo-Halle | Fondation Pescatore (13, avenue J. P. Pescatore; L-2324 Luxembourg) |
Côte d’Eich (Hausnr. 26 bis zum Ende der Straße) |
Victor-Hugo-Halle | Fondation Pescatore (13, avenue J. P. Pescatore; L-2324 Luxembourg) |
Ancienne Côte d’Eich |
Victor-Hugo-Halle | Fondation Pescatore (13, avenue J. P. Pescatore; L-2324 Luxembourg) |
Rue des Réservoirs |
Grundschule Eich | Ehemalige Schule Rollingergrund (276, rue de Rollingergrund; L-2441 Luxembourg) |
Rue Jules Mersch |
Grundschule Eich | Ehemalige Schule Rollingergrund (276, rue de Rollingergrund; L-2441 Luxembourg) |
Rue de Rollingergrund |
Grundschule Eich | Ehemalige Schule Rollingergrund (276, rue de Rollingergrund; L-2441 Luxembourg) |
Rue Pierre Eloi Schoué |
Kulturzentrum Weimerskirch „Am Duerf“ | Grundschule Kirchberg – „Eis Schoul“ (47, rue des Maraîchers; L-2124 Luxembourg) |
Rue des Forains |
Kulturzentrum Weimerskirch „Am Duerf“ | Grundschule Kirchberg – „Eis Schoul“ (47, rue des Maraîchers; L-2124 Luxembourg) |
Rue de Laroche (Hausnr. 35 bis Ende ungerade Seite; Hausnr. 20 bis Ende gerade Seite) |
Kulturzentrum Weimerskirch „Am Duerf“ | Grundschule Kirchberg – „Eis Schoul“ (47, rue des Maraîchers; L-2124 Luxembourg) |
Rue de Kirchberg (ungerade Seite: Hausnr. 21–61; gerade Seite: Hausnr. 20–66) |
Kulturzentrum Weimerskirch „Am Duerf“ | Grundschule Kirchberg – „Eis Schoul“ (47, rue des Maraîchers; L-2124 Luxembourg) |
Entschuldigung beim Staatsanwalt
Für alle in einem Wählerverzeichnis eingetragenen Personen besteht Wahlpflicht.
Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen können, müssen dem Staatsanwalt des für ihre Wohnsitzgemeinde zuständigen Bezirksgerichts die Gründe für ihre Nichtteilnahme mitteilen. Wenn der Staatsanwalt die für die Nichtteilnahme vorgebrachten Entschuldigungen als begründet anerkennt, wird keine Strafverfolgung eingeleitet.
Von der Wahlpflicht ausgenommen sind:
- Wahlberechtigte, die zum Zeitpunkt der Wahlen in einer anderen Gemeinde wohnhaft sind als jener, in der sie zur Wahl aufgerufen wurden
- Wahlberechtigte, die das 75. Lebensjahr vollendet haben
Walbus
Um Personen mit eingeschränkter Mobilität oder mit anderen (dauerhaften oder vorübergehenden) spezifischen Bedürfnissen sowie älteren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Fahrt zum Wahllokal zu erleichtern, wurde von der Stadt ein „Walbus“ eingerichtet.
Der „Walbus“ bringt Personen, die Schwierigkeiten haben, zum Wahllokal zu gelangen, am Wahltag zu ihrem Wahllokal. Er verkehrt am 11. Juni 2023 von 7:30 bis 14:30 Uhr in allen Vierteln der Hauptstadt. Damit der Bus alle Personen rechtzeitig befördern kann, muss die Fahrt unbedingt im Voraus gebucht werden. Eine Reservierung ist bis einschließlich Freitag, 9. Juni 2023 unter der Hotline 4796-3845 (Montag bis Samstag, 8:00–18:00 Uhr) möglich. Dieser Dienst ist kostenlos.
Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Personen gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen, auf der das betreffende Wahllokal angeführt ist.
Kostenloses Shuttle in Clausen und Grund
Das Wahllokal für die Einwohner/innen von Clausen und Grund befindet sich an der Adresse 1, Plateau du Rham (CIPA „Op der Rhum“). Es wurde ein kostenloses Shuttle eingerichtet, das die Wahlberechtigten von Grund und Clausen zum Wahllokal bringt. Das Shuttle verkehrt alle 30 Minuten nach dem folgenden Fahrplan:
Stadtgrund, Bréck (Parkplatz) | 8:05 | 8:35 | alle 30 Min. | 13:35 |
Clausen, Place Ste Cunégonde | 8:10 | 8:40 | alle 30 Min. | 13:40 |
Centre du Rham | 8:15 | 8:45 | alle 30 Min. | 13:45 |
Centre du Rham | 8:20 | 8:50 | alle 30 Min. | 13:50 |
Clausen, Place Ste Cunégonde | 8:25 | 8:55 | alle 30 Min. | 13:55 |
Stadtgrund, Bréck (Parkplatz) | 8:30 | 9:00 | alle 30 Min. | 14:00 |
Barrierefreiheit
Abgetrennte Wahlkabinen, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind
Alle Wahllokale sind mit abgetrennten Wahlkabinen ausgestattet, die bei Bedarf für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind.
Fragen zur Barrierefreiheit
Zusätzliche Auskünfte zur Barrierefreiheit der betreffenden Wahllokale erhalten Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen spezifischen Bedürfnissen beim Service Intégration et besoins spécifiques (Dienststelle Integration und spezifische Bedürfnisse) der Stadt. Die Mitarbeitenden sind von Montag bis Freitag sowie am Wahltag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Nummer 4796-4106 erreichbar.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den Wahlen in der Stadt Luxemburg
Kann ich mich dauerhaft für die Briefwahl anmelden?
Nein, es ist nicht möglich, sich dauerhaft für die Briefwahl anzumelden. Die Briefwahl muss bei jeder Wahl aufs Neue beantragt werden.
Kann ich mich als nicht in Luxemburg wohnhafte/r luxemburgische/r Staatsbürger/in dauerhaft für die Briefwahl bei den Parlamentswahlen und/oder Europawahlen anmelden?
Nein, es ist nicht möglich, sich dauerhaft für die Briefwahl anzumelden. Die Briefwahl muss bei jeder Wahl aufs Neue beantragt werden.
Kann ich jetzt noch einen Antrag auf Briefwahl stellen?
Der Antrag für die Briefwahl muss bis zu folgendem Datum elektronisch eingegangen oder dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium postalisch zugestellt worden sein:
- spätestens am 2. Mai 2023, wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse im Ausland versandt werden muss.
- spätestens am 17. Mai 2023, wenn die Wahlbenachrichtigung an eine Adresse in Luxemburg versandt werden muss.
Was soll ich tun, wenn die Frist für die Beantragung der Briefwahl bereits abgelaufen ist und ich am Wahltag verhindert bin?
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, müssen Sie dem Staatsanwalt die Gründe für Ihre Nichtteilnahme mitteilen.
Was soll ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Die Stimmabgabe ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Begeben Sie sich am Wahltag einfach mit einem gültigen Ausweis in Ihr Wahllokal.